Am 24. Januar 2018 wurde das erstinstanzliche Urteil im Korruptionsverfahren gegen Brasiliens Ex-Präsident Lula da Silva von den Berufungsrichtern in Porto Alegre bestätigt. Das Strafmaß wurde sogar auf zwölf Jahre und einen Monat erhöht. Sollten die anvisierten Revisionsmöglichkeiten vor dem 15. August ausgeschöpft sein und die Berufung abgewiesen werden, droht Lula nicht nur eine Freiheitsstrafe, sondern er wird nicht bei den Präsidentschaftswahlen im Herbst kandidieren dürfen.
Lesen Sie hier mein Interview mit dem ipg-Journal der Friedrich-Ebert-Stiftung.