SPD

70 Jahre Grundgesetz

Unsere Verfassung feiert Geburtstag

23.05.2019

Im Mai 2019 feiern wir in Deutschland ein ganz besonderes Jubiläum: Vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz unterzeichnet, einen Tag später trat es in Kraft. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen von zwei Weltkriegen und der NS-Diktatur setzten es sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes zum Ziel, der neuen Bundesrepublik eine Verfassung zu geben, deren Dreh- und Angelpunkt die Würde jedes Menschen ist. Die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes enthalten die Grundrechte wie Meinungs-, Versammlungs-, und Religionsfreiheit. Die weiteren Artikel regeln unter anderem die Struktur des Staates.

Mit dem 70-jährigen Jubiläum des Grundgesetztes haben wir uns auch im Deutschen Bundestag beschäftigt. In der Debatte anlässlich des Jubiläums am Donnerstag, bezeichnete unsere Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles die Verfassung zurecht als einen „zivilisatorischen Kompass“, der auch nach 70 Jahren noch Orientierung gebe. Sie machte deutlich, dass der Auftrag der Verfassungsmütter und -väter noch nicht abgeschlossen sei. Vielmehr sei es an der Politik „den Graben zwischen verfassungsrechtlichem Anspruch und der Realität“ zu füllen, so Nahles. Justitzministerin Katarina Barley betonte, die Notwendigkeit, für die Verteidigung der „klugen und weitsichtigen Artikel“ einzustehen. Dazu gehöre etwa, dass Angriffe auf den Rechtsstaat und dessen Aushöhlung in keinster Weise geduldet werden dürften.

Dass unser Grundgesetz nach 70 Jahren weiterhin zeitgemäß und zukunftsfähig ist liegt auch daran, dass es durch Änderungen auf gesellschaftliche Entwicklungen reagieren kann. Jüngstes Beispiel ist der Digitalpakt, der Änderungen des Grundgesetzes notwendig machte, damit der Bund die Länder bei der Ausstattung der Schulen finanziell unterstützen kann. Ein weiteres Vorhaben, das auf eine Grundgesetzänderung hinausläuft, ist die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz, für die sich die SPD einsetzt.

Eine Übersicht über die Inhalte des Grundgesetztes finden Sie hier.

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