SPD

Bundestag vollumfänglich arbeitsfähig

Einsetzung der Fachausschüsse beschlossen

29.01.2018

Seit der Wahl am 24. September ist die Bundesregierung nur noch geschäftsführend im Amt. Bis eine neue Regierung gebildet ist, gilt im Bundestag eine Art „Nichtangriffspakt“; auf größere Gesetzesänderungen wird nach Möglichkeit verzichtet.

Dennoch befindet sich Deutschland aktuell in einer neuen Situation: Nie zuvor nahm eine Regierungsbildung so viel Zeit in Anspruch. Der Deutsche Bundestag hat daher am 17. Januar einstimmig die Einsetzung von 23 Fachausschüsse beschlossen. Doch was bedeutet das?

Eigentlich sollten die Aufgaben der Fachausschüsse während der gesamten Zeit der Regierungsbildung im sogenannten Hauptausschuss gebündelt werden. Sämtliche Anträge und Gesetzentwürfe werden dort entsprechend diskutiert und bearbeitet, egal ob es dabei um Umwelt, Landwirtschaft, Finanzen, Verteidigung oder Wirtschaft geht.

Nachdem jedoch die FDP die Jamaika-Sondierungen und damit den ersten Versuch einer Regierungsbildung platzen ließ, sprachen sich alle Fraktionen des Deutschen Bundestags dafür aus, möglichst schnell die volle Arbeitsfähigkeit des Parlaments herzustellen – inklusive Einsetzung der Fachausschüsse. Die SPD übernimmt den Vorsitz in den Ausschüssen für Arbeit und Soziales, Verteidigung, Bildung und Forschung, Kultur sowie Sport.

Den Fachausschüssen kommt eine enorme Bedeutung zu. Sie werden in der Geschäftsordnung des Bundestages als "vorbereitende Beschlussorgane des Bundestages" bezeichnet. In einem Arbeitsparlament wie dem Deutschen Bundestag wird ein Großteil der parlamentarischen Arbeit in den Ausschüssen geleistet.

Die Mitglieder beraten über Anträge und Gesetzentwürfe. Inhaltliche Änderungen werden genauso diskutiert wie die Formulierungen der Vorlagen. Oft werden hierzu Expertinnen und Experten oder verschiedene Interessensverbände befragt. Diese Anhörungen finden meist öffentlich statt, lediglich der Auswärtige Ausschuss, der Verteidigungsausschuss und der Innenausschuss (in Angelegenheiten der inneren Sicherheit) tagen nicht-öffentlich. Im Anschluss ergeht meist eine Beschlussempfehlung an das Plenum, wo letztlich abgestimmt wird. Die fachliche Arbeit wird dementsprechend in den Ausschusssitzungen und nicht während der Plenardebatten geleistet.

Die Auswahl der Ausschüsse orientiert sich am Zuschnitt der Ministerien – quasi als Spiegelbild der Regierung – weshalb diese im Normalfall erst konstituiert werden, wenn auch die Regierung steht. Die Anzahl der Ausschussmitglieder jeder Fraktion richtet sich nach der Fraktionsstärke. Einige Ausschüsse sind durch das Grundgesetz vorgeschrieben – so auch der Auswärtige Ausschuss.

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