SPD

Gesetzentwurf zur Begrenzung von Managergehältern und Boni

02.03.2017

Am 22. Februar hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur „Angemessenheit von Vorstandsvergütungen und zur Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit“ vorgestellt.

Bisher haben alle Appelle und Selbstverpflichtungen nichts daran geändert, dass einige Unternehmensvorstände teilweise das Hundertfache eines normalen Angestellten bekommen. Es ist unnachvollziehbar, dass Boni und höchste Altersbezüge selbst dann noch gezahlt werden, wenn das Unternehmen aufgrund von Fehlentscheidungen in schlechter Verfassung ist. Maß und Mitte scheinen in manchen Vorstandsetagen verloren gegangen zu sein. Dabei haben Manager eine Vorbild- und Führungsfunktion.

In dem Gesetzentwurf schlägt die SPD-Fraktion unter anderem vor, die steuerliche Absetzbarkeit von Vorstandsbezügen in Aktiengesellschaften auf 500.000 Euro pro Jahr zu begrenzen. Außerdem soll die Hauptversammlung ein Maximalverhältnis zwischen der Vorstandsvergütung und dem Durchschnittsgehalt im Unternehmen festlegen. Drittens soll der Aufsichtsrat bei schlechten Leistungen der Vorstände die Bezüge herabsetzen oder Ruhegehälter zurückfordern können.

In dem Gesetzentwurf geht es nur um Aktiengesellschaften. Familienbetriebe sind schon deshalb ausgenommen, weil Familienunternehmer mit vollem Risiko und mit ihrem Eigentum für diese Unternehmen geradestünden. Vorstände dagegen sind Angestellte und könnten sich sogar gegen grobe Fahrlässigkeit versichern.

„Wir haben keinen Raubtierkapitalismus in Deutschland, sondern das Leitbild der sozialen Marktwirtschat“, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann und ergänzte, dass viele Menschen „ein Störgefühl“ hätten, wenn sie erlebten, dass Manager trotz schlechter Leistungen umfassend abgesichert seien, während normale Arbeitnehmer bei schon bei kleinsten Verfehlungen das Risiko eingingen, fristlos gekündigt zu werden.

Die SPD beschäftigt sich mit dem Thema schon seit längerer Zeit. Erste Vorstöße gab es bereits 2009, unter Widerstand der Union. Der jetzige Entwurf basiert auf einem Antrag der SPD-Fraktion von 2013 und dem Beschluss einer Klausurtagung vom Januar 2017. Zuletzt zeigte sich sogar die Union aufgeschlossen für gesetzliche Maßnahmen bei Vorstandsbezügen. Zur weiteren Information finden sie hier den Entwurf eines Gesetzes zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen und zur Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit.

 

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