SPD

Newsletter 5

08.07.2014

Berlin, 8. Juli 2014


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Genossinnen und Genossen,

letzten Freitag ist der Deutsche Bundestag in seine parlamentarische Sommerpause gegangen. Bis spät in die Nacht wurde in den beiden letzten Sitzungswochen getagt, um den Haushalt 2014 zu verabschieden und alle zeitkritischen Gesetzesvorhaben zu beschließen, so dass der Bundesrat am Freitag dieser Woche abschließend darüber beraten kann.

In den letzten Wochen haben mich zwei Beschlüsse des Bundestages sehr berührt: Die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren für langjährig Versicherte und die Einführung eines gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Zusammen mit den Gewerkschaften hat die SPD mehr als zehn Jahre für dessen Einführung gekämpft. Die Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 stellt einen echten Meilenstein dar. Rund 3,7 Millionen Beschäftigte in Ost und West werden davon profitieren. Das ist ein großartiger gemeinsamer Erfolg der Sozialdemokratie und der Gewerkschaften. Allen Beteiligten gilt daher mein Dank!

Mit der Sommerpause bin ich zusammen mit dem Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und den Obleuten der anderen Fraktionen zu einer lange geplanten Reise in die USA aufgebrochen. Die Reise hat durch die Enttarnung des BND-Doppelagenten eine ungeheure Brisanz erhalten. Im Anschluss daran werde ich für politische Gespräche nach Mexiko und Nicaragua weiterreisen. Dort nehme ich dann auch den Feierlichkeiten zum 25. Jahrestages der Städtepartnerschaft Hamburg-León teil.

Was lange währt, wird endlich gut! Mit dem Versand dieses Newsletters wird auch meine neu gestaltete Homepage unter www.nielsannen.de online gehen. Ich hoffe, die neue Seite gefällt Ihnen und Euch ebenfalls. Mein besonderer Dank gilt Marianne Langberg und meiner Mitarbeiterin Verena Jung, ohne die der Relaunch nicht möglich gewesen wäre.

Auch mein Newsletter wird zukünftig neu gestaltet und verschickt werden. Unter folgendem Link kann man sich für meinen Newsletter anmelden. Um Missbrauch vorzubeugen, wird nach der Anmeldung eine E-Mail mit einem Bestätigungslink verschickt. Die Daten werden natürlich streng vertraulich behandelt und nicht weitergeben. Für Rückfragen steht mein Büro gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen und Euch eine erholsame und sonnige Urlaubszeit.

Herzlichst

Niels Annen

 

Meine Arbeit in Berlin


Mindestlohn eingeführt – Meilenstein der Arbeits- und Sozialpolitik


Seit mehr als 10 Jahren hat die SPD gemeinsam mit den Gewerkschaften die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns gefordert. In den Koalitionsverhandlungen mit der Union haben wir ihn durchgesetzt. Am 3. Juli 2014 haben wir schließlich das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie im Deutschen Bundestag beschlossen. Damit gilt jetzt in 22 Staaten der Europäischen Union ein Mindestlohn.

Mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016 haben alle Beschäftigten in Ost und West ab dem 1. Januar 2015 grundsätzlich einen Anspruch auf ein Arbeitsentgelt von mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde. Damit hat die SPD – neben der Rente mit 63 Jahren – nicht nur ein weiteres wichtiges Wahlversprechen umgesetzt, sondern auch einen Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik auf den Weg gebracht. Damit schaffen wir ein Stück mehr soziale Gerechtigkeit. Ich freue mich sehr, dass der Bundestag den gesetzlichen Mindestlohn endlich beschlossen hat. Rund 3,7 Millionen Menschen werden von der Neuregelung profitieren.

Ausnahmen vom Mindestlohn für einzelne Branchen wird es nicht geben. Nur für junge Menschen unter 18 Jahren und ohne Berufsabschluss gilt die Lohnuntergrenze nicht. Dadurch soll verhindert werden, dass sie sich gegen eine Ausbildung und für einen Job entscheiden, nur weil sie dort mehr verdienen. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten, Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium sowie Praktika zur Berufsorientierung und freiwillige Praktika bis zu drei Monaten sind vom neuen gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen.

Mehr als 1.600 Mitarbeiter beim Zoll werden die Einhaltung des Mindestlohns zukünftig überwachen. Zusätzlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über eine Mindestlohn-Hotline schnell und einfach Informationen zum Mindestlohn einholen oder melden, wenn der Mindestlohn unterlaufen wird. Arbeitgebern, die den Mindestlohn nicht zahlen, drohen im Einzelfall Geldbußen von bis zu 500.000 Euro.

Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro erfährt auch deshalb große Zustimmung, weil die SPD in die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs stets die Anliegen und Interessen von Sozialpartnern und Branchenvertretern einbezogen hat. Deren Kenntnisse der Arbeitswirklichkeit in den Branchen haben dazu beigetragen, vernünftige Lösungen zu finden. Deshalb soll der Dialog zwischen Politik und Interessenvertretern auch in Zukunft fortgeführt werden. So wird alle zwei Jahre, beginnend zum 1. Januar 2017, eine Kommission der Sozialpartner zusammentreffen und die Höhe des Mindestlohnes bestimmen.

Mit dem Tarifpaket setzen wir ein deutliches Zeichen: Wir bekennen uns zur guten Tradition der Sozialpartnerschaft und geben ihr Bedeutung und Stärke zurück. Wir sorgen für fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen und beenden die Niedriglohnspirale. Den Menschen, die am Wohlstand unseres Landes mitarbeiten, zeigen wir, dass Arbeit in Deutschland ihren Wert hat und Leistung sich lohnt.

Alle Informationen rund um den Mindestlohn gibt es hier.

Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)


Bereits in der vorletzten Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Der Bundesrat wird am 11. Juli abschließend über das Gesetz beraten, so dass es am 1. August dieses Jahres in Kraft treten kann. Damit gibt es wieder Planungs- und Investitionssicherheit in der Energiepolitik.

Dass die Beratungen zur EEG-Novelle sehr hektisch erfolgten und manche berechtigte Forderung wie z.B. die Befreiung des sog. „Landstroms“ für Kreuzfahrt- und Containerschiffe nicht durchgesetzt werden konnte, lag nicht zuletzt an den kurzfristigen Änderungswünschen der EU-Kommission aus Brüssel. Vizekanzler Sigmar Gabriel hat in seiner Rede die erstmals am 23. Juni bekannt gewordene Forderung der Kommission nach einer Befreiung der Stromimporte von der EEG-Umlage ebenso wie die Forderung nach Zahlung von 100 Prozent EEG-Umlage für sämtliche Eigenstromversorger zurecht als völlig inakzeptabel abgelehnt.

Mit dem Gesetz wird die in manchen Bereichen vorhandene Überförderung abgebaut und die Einspeisevergütung für Neuanlagen abgesenkt. Besonders wichtig erscheint mir, dass das Gesetz auch weiterhin die Möglichkeit der (Teil-)Befreiung von stromintensiven Industrieunternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, von der EEG-Umlage vorsieht. Diese „Besondere Ausgleichs-regelung“ ist gerade für einige Hamburger Unternehmen besonders wichtig.

Damit der Ausbau der Erneuerbaren Energien für alle Beteiligten planbar und bezahlbar bleibt, werden im Gesetz sog. „Ausbaukorridore“ für die unterschiedlichen erneuerbaren Energieträger festgelegt. Vor allem kostengünstige Technologien wie Windenergie an Land und Photovoltaik sollen weiter ausgebaut werden. Zukünftig können folgende Mengen hinzugebaut werden:
• Solarenergie: 2.500 Megawatt pro Jahr
• Windenergie an Land (Onshore): 2.500 Megawatt pro Jahr. Werden Windparks erneuert („Repowering“), gilt nur die zusätzlich erzeugte Energie als Zubau.
• Biomasse: 100 Megawatt pro Jahr, da dieser Energieträger sehr kostenintensiv ist.
• Bis 2020 soll die Windenergie auf See (Offshore) auf 6.500 Megawatt gesteigert werden und danach um weitere 800 Megawatt pro Jahr.

Netzanschlusszusagen für Offshore-Windenergie sollen bei stagnierenden Projekten durch die Bundesnetzagentur wieder entzogen und neu vergeben werden.
Wird mehr Leistung als geplant hinzugebaut, soll die Förderung für alle neuen Anlagen des jeweiligen Energieträgers sinken. Aufgrund ihrer Marktentwicklung ist bei Geothermie und Wasserkraft keine Mengensteuerung erforderlich.

Mit der beschlossenen Novelle haben wir einen europarechtskonformen Rahmen auf den Weg gebracht, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent zu steigern. Jetzt wird es vor allem darauf ankommen, den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Ausbau der Netze aufeinander abzustimmen. Dies muss jedoch in einem separaten Gesetz geregelt werden.

Weitere Informationen zur EEG-Novelle gibt es hier.

Bundeshaushalt beschlossen – mehr Geld für sozialdemokratische Anliegen


Bereits in der vorletzten Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag den Bundeshaushalt für das Jahr 2014 beschlossen. Mit der Beschlussfassung des Haushalts am Freitag, den 11. Juli 2014 im Bundesrat werden die Haushaltsberatungen abgeschlossen, so dass der neue Haushalt spätestens Ende Juli in Kraft treten kann.

Der Bundeshaushalt 2014 spiegelt wichtige Elemente des Koalitionsvertrages wieder. Neben höheren Ausgaben für die von der SPD durchgesetzten sogenannten prioritären Maßnahmen wie Verkehrsinfrastruktur, Betreuung, Bildung und Forschung sowie Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erfüllt die Bundesregierung mit dem neuen Haushalt außerdem ein zentrales Anliegen: Während der Bund in diesem Jahr noch Kredite in Höhe von 6,5 Mrd. Euro aufnimmt, wird der Bundeshaushalt ab 2015 ohne neue Schulden auskommen.

Als außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion freue ich mich natürlich darüber, dass dem Auswärtigen Amt rund 150 Mio. Euro zusätzlich für die Bereiche humanitäre Hilfe, zivile Krisenprävention und Bildung zur Verfügung stehen. Hier zeigt sich eindeutig unsere sozialdemokratische Handschrift:
Als Reaktion auf das Drama in Syrien wurde der Titel der Humanitären Hilfe gegenüber dem Soll von 2013 um 116,5 Mio. Euro erhöht. Darüber hinaus hat die SPD-Bundestagsfraktion in den Haushaltsberatungen erreicht, dass künftig zusätzlich über 2 Mio. Euro mehr für wichtige Projekte zur zivilen Krisenprävention zur Verfügung stehen. Zusätzliche Mittel werden zudem für das Zentrum für internationale Friedenseinsätze (ZiF) bereitgestellt.

Unmittelbar nach Ende der parlamentarischen Sommerpause beginnen mit der ersten Sitzungswoche im September die Haushaltsberatungen für den Bundeshaushalt 2015.

Außenpolitik – Keine militärische Lösung im Irak


In den vergangen Sitzungswochen hat sich der Deutsche Bundestag wieder mit zahlreichen außenpolitischen Themen beschäftigt: Neben den bürgerkriegsähnlichen Zuständen in der Ukraine hat uns im Auswärtigen Ausschuss insbesondere der Vormarsch der islamistischen Terrorgruppe ISIS im Irak beschäftigt. Das brutale Vorgehen von ISIS droht die gesamte Region ins Chaos zu stürzen und die Nachbarländer Iran und Türkei in den Konflikt mithineinzuziehen.

Eine einfache Lösung kann es in diesem Konflikt mit Sicherheit nicht geben und ein militärisches Eingreifen ist meines Erachtens keine Option. Dass die Islamisten ein so großes Gebiet des Iraks kontrollieren, liegt vor allem am Versagen der irakischen Armee und ihrer politischen Führung. Der Ausschluss der sunnitischen Minderheit von politischer Macht und Ressourcen hat die Lage im Land weiter destabilisiert. Meine Rede zur Lage im Irak gibt es hier.

Daneben hat der Deutsche Bundestag die Verlängerung der Bundeswehr Mission in Mali (MINUSMA) um ein weiteres Jahr beschlossen. Der Einsatz, der unter dem Mandat der Vereinten Nationen steht, soll im Wesentlichen dazu dienen, die malischen Sicherheitskräfte bei der Wiederherstellung der staatlichen Integrität zu unterstützen, um so die Stabilisierung des westafrikanischen Landes voranzutreiben.

Auch der Verlängerung des UNIFIL-Mandats im Libanon hat der Bundestag zugestimmt. Der Beitrag der Bundeswehr im Rahmen des Mandats umfasst weiterhin die Sicherung der seeseitigen Grenzen und die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von maritimen Fähigkeiten zur Kontrolle der Küstengewässer. Ziel ist es, dauerhaft zu verhindern, dass Rüstungsgüter oder sonstiges Kriegsgerät ohne Zustimmung der libanesischen Regierung in den Libanon geliefert werden.

Unkonventionelles Fracking nicht in Deutschland


Das Thema Fracking ist in Deutschland politisch und gesellschaftlich sehr umstritten. Nicht zuletzt geht es bei der Frage auch darum, ob das unkonventionelle Fracking unsere Abhängigkeit von Energieimporten reduzieren kann.

Besondere Besorgnis löst diese Methode der Gasförderung aber vor allem deshalb aus, weil Umweltschäden und gesundheitliche Folgen nur schwer abschätzbar sind. Aus diesem Grund haben Vizekanzler Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara Hendricks ein Eckpunktepapier vorgelegt, in der sie sich klar gegen eine Förderung von Schiefergas nach der derzeit international üblichen Fracking-Methode aussprechen.

Die Eckpunkte sehen vor, dass Fracking-Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern – also das aus den USA mit verheerenden Folgen für Mensch und Natur bekannte „unkonventionelle Fracking“ – in Deutschland verboten werden. Ausgenommen hiervon sind wissenschaftliche Erprobungsmaßnahmen, wenn die eingesetzte Frackflüssigkeit nicht wassergefährdend ist.

Das bereits seit den 1960er Jahren in Deutschland praktizierte konventionelle Fracking bleibt weiterhin erlaubt. Gleichwohl werden die entsprechenden Vorschriften nochmals verschärft. So wird beispielsweise die Beweislast für mögliche Bergschäden den Unternehmen auferlegt, bei allen Tiefbohrungen müssen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. Die Bundesländer sollen zusätzlich noch weitergehende Regelungen erlassen können.

Nach der Sommerpause werden diese Eckpunkte in entsprechende Gesetzesänderungen einfließen. Bundestag und Bundesrat werden abschließend über die Regelungen entscheiden.

Kampf gegen Rechtsextremismus – Schaffung nachhaltiger Strukturen


Am 1. Juli hat Manuela Schwesig in Berlin das neue Bundesprogramm "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" vorgestellt. Es setzt zentrale Forderungen des einstimmigen Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses um. Das Programm auf längere Förderzeiträume und schafft damit Planungssicherheit für die bundesweite Arbeit für Demokratie und gegen Gewalt, Rassismus und Menschfeindlichkeit.

2015 startet das Programm mit einer Fördersumme von über 30 Millionen Euro. Zur Verbesserung der Planungssicherheit sind alle Strukturförderungen, Projekte und Maßnahmen mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren geplant. Der Schwerpunkt des Programms liegt im Gegensatz zu den schwarz-gelben Vorgängerprojekten dabei wieder auf dem Kampf gegen Rechtsextremismus.

Etwa zwei Drittel des gesamten Budgets fließen in die Förderung nachhaltiger Strukturen. Dafür werden bundesweit 220 lokale „Partnerschaften für Demokratie“ geschaffen, die sich mit konkreten Maßnahmen vor Ort für Vielfalt und Demokratie stark machen. Um insbesondere Jugendliche für ein Engagement zu gewinnen, werden partizipativ gestaltete Jugendfonds eingerichtet. Darüber hinaus werden die bisherigen Beratungsnetzwerke zu Demokratiezentren als Koordinierungs- und Vernetzungsstellen in den einzelnen Bundesländern weiterentwickelt. Damit wird die enorm wichtige Arbeit der mobilen Beratung und der Opferberatung im Rahmen landesweiter Netzwerke verbessert gefördert.
Weitere sechs Millionen Euro werden zukünftig für die Förderung von Modellprojekten zur Verfügung stehen. Themenschwerpunkte sind dabei Demokratieentwicklung im ländlichen Raum, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Antiziganismus oder Homophobie. Darüber hinaus werden Projekte im Bereich der Radikalisierungsprävention gefördert.

Meine Arbeit im Wahlkreis


Diskussionsveranstaltung im Wahlkreis


Trotz Sommerwetters und Fußball-WM war der Karl-Fleischer-Saal im Kreishaus der SPD Eimsbüttel am 18. Juni zu meiner Veranstaltung „Niels Annen im Gespräch“ gut gefüllt. Mit dieser Veranstaltungsreihe möchte ich Bürgerinnen und Bürgern meine Arbeit im Bundestag und im Wahlkreis vorstellen und ihnen die Möglichkeit geben, sich direkt mit mir über die aktuellen Themen der Innen- und Außenpolitik sowie des Wahlkreises auszutauschen.

Diese öffentlichen Veranstaltungen finden regelmäßig in den verschiedenen Stadtteilen des Bezirks Eimsbüttel statt. Die nächsten Veranstaltungen sind für den 3. September und den 20. November geplant.
Drei große innenpolitische Themen, die uns seit der Regierungsbildung beschäftigt haben, waren am Abend des 18. Junis Gesprächsthema: Das Rentenpaket, mit dem die Lebensleistung von langjährig Versicherten und Müttern besser anerkannt werden soll; die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 und die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, kurz EEG.

Berichten konnte ich den Besucherinnen und Besuchern auch über die außenpolitischen Krisen, die mich in meiner Funktion als außen-politischer Sprecher der SPD-Fraktion in den letzten Wochen und Monaten sehr in Anspruch genommen haben. Niemand hätte gedacht, dass wir heute in Europa mit einer bürgerkriegsähnlichen Situation, wie sie zur Zeit in der Ukraine besteht, konfrontiert wären. Zudem verschlechtert sich die Lage im Nahen Osten zusehends. Der anhaltende syrische Bürgerkrieg und die massiven Flüchtlingsströme in die Nachbarländer Libanon, Jordanien und die Türkei bedrohen die Stabilität dieser Region. Mit großer Sorge sehen wir auch den Vormarsch der ISIS-Truppen im Irak.

In der anschließenden Fragerunde ging es unter anderem um die Flüchtlingspolitik Deutschlands und der Europäischen Union, um das Thema Zuwanderung und um die Frage, wie eine vernünftige Entwicklungshilfepolitik dafür sorgen kann, dass Menschen langfristig in ihren Heimatländern eine Perspektive gegeben wird. Regen Gesprächsbedarf gab es auch zum geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA.

Zusätzliche Förderung für UNESCO-Institut in Rotherbaum


Das UNESCO-Institut für Lebenslanges Lernen (UIL) in Hamburg-Rotherbaum erhält zusätzliche 200.000 Euro aus Bundesfördermitteln. Ich freue mich, dass ich im Rahmen der Haushaltsberatungen dazu beitragen konnte, dass wir die wichtige Arbeit des Instituts im Bereich der Erwachsenenbildung stärker unterstützen können. Der Mittel-Ansatz für das Institut wurde von 300.000 auf jetzt 500.000 Euro erhöht. Das UNESCO-Institut an der Feldbrunnenstraße in Hamburg-Rotherbaum ist ein internationales Forschungs-, Trainings-, Informations- und Dokumentationszentrum der UNESCO. Neben der Erwachsenenbildung konzentriert es sich auf außerschulische Bildung, Alphabetisierung und Konzepte für ein lebenslangen Lernens.
Im März dieses Jahres hatte ich auf Einladung des UIL-Direktors Arne Carlsen das Institut in meinem Wahlkreis besucht und konnte mir vor Ort einen Eindruck von der wichtigen Arbeit machen. Als Außenpolitiker schätze ich insbesondere das Engagement, dass das Institut beim Aufbau lokaler Netzwerke und Partnerschaften im Bildungsbereich in den UNESCO-Mitgliedstaaten leistet.

Ida-Ehre-Schule bei Justizminister Heiko Maas


Im Rahmen des Rosenburg-Projektes zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit seines Ministeriums hatte Justizminister Heiko Maas Schülerinnen und Schüler der Eimsbütteler Ida-Ehre-Schule am 28. Mai nach Berlin eingeladen.
Höhepunkt der Tagesreise war nach Museumsbesuchen und einer Führung durch das Bundes-ministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine Diskussionsrunde, bei der die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit hatten, sowohl Heiko Maas als auch dem Historiker Prof. Dr. Markus Görtemaker (Uni Potsdam) und dem Staats- und Völkerrechtler Prof. Dr. Christoph Safferling (Uni Marburg) Fragen zur Rolle des Justizministeriums in der Nachkriegszeit zu stellen. Als Eimsbütteler Wahlkreisabgeordneter habe auch ich an dem Gespräch teilgenommen.

Weitere Termine im Wahlkreis


Im letzten Monat war ich bei mehreren Veranstaltungen in meinem Wahlkreis und in der Umgebung zu Gast, u.a. bei einem Forschungskolloquium zum Thema „Aktuelle Fragen der deutschen Außenpolitik“ am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg.
In der Niendorfer Kursana Residenz habe ich am 17. Juni über die aktuellen Entwicklungen der Bundespolitik diskutiert; in Geesthacht war ich zu einer Veranstaltung über die deutsche Außenpolitik und die Krimkrise eingeladen. Zudem habe ich mich über die Arbeit des German Institute for Global and Area Studies (GIGA) informiert und die Hamburger Sozialforschungsgesellschaft besucht.
Besuche an Eimsbütteler Schulen standen für mich am 10. Juni an. Zunächst war ich zu Gast beim „Europatag“ am Gymnasium Ohmoor. Unter anderem stellten die Schülerinnen und Schüler hier ihre selbst erarbeiteten Lösungsansätze zum Thema Rechtsextremismus vor, die wir vor Ort miteinander diskutierten. Im Vorwege hatte mich hierzu auch eine Gruppe der Schulklasse in meinem Büro interviewt.
Am selben Tag diskutierte ich zudem an der Ida-Ehre-Schule mit Schülerinnen und Schülern des 10. Jahrgangs über meine Arbeit als Abgeordneter.

Berlin-Besuche


Ende Juni konnte ich wieder Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis in Berlin begrüßen, die meiner Einladung gefolgt waren und an einer zweitägigen Fahrt des Bundespresseamtes (BPA) teilnahmen.
Neben dem Besuch des Deutschen Bundestages standen eine Stadtrundfahrt, ein Besuch im Dokumentationszentrum zur NS-Zwangsarbeit und das Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie auf dem Programm.

Weitere Berlin-Fahrten sind in diesem Jahr für folgende Tage geplant:
22. August,
5. September,
24. Oktober,
12. Dezember (jeweils freitags)
Das Programm beinhaltet einen Besuch im Reichstag und auf der Kuppel, ein Informationsgespräch mit mir sowie eine Stadtrundfahrt. Der Unkostenbeitrag liegt bei 36 Euro (inkl. Mittags-Snack). Interessierte können sich gerne telefonisch unter 040 - 41 44 99 11 oder per E-Mail niels.annen.ma02@bundestag.de an mein Wahlkreis-Büro wenden.

Sprechstunde


Die nächste Bürger-Sprechstunde findet am 20. August, von 17.00 bis 19.00 Uhr, in meinem Wahlkreisbüro, Helene-Lange-Str. 1, statt. Zur besseren Vorbereitung wäre ich allen Besucherinnen und Besuchern für eine kurze telefonische Anmeldung unter 040 - 41 44 99 11 dankbar.

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