SPD

Einigung zur Lockerung der Maßnahmen

Die Beschlüsse von Bund und Länder zu den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

07.05.2020
Der Bundestag

Endlich gibt es auch positive Nachrichten hinsichtlich der Corona-Pandemie und der Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben und unseren Alltag. Seit einigen Tagen bewegen sich die entscheidenden Zahlen, wie Neuinfizierungen und Reproduktionsrate in einem überschaubaren und vor allem kontrollierbaren Rahmen. So liegt die Zahl der Neuinfizierungen bundesweit um 1000 und in Hamburg sogar weit unter 100 Personen pro Tag. Dies entspricht einer Reproduktionsrate von unter 1, was bedeutet, dass eine mit dem Coronavirus infizierte Person statistisch gesehen nicht mal mehr eine weitere Person ansteckt. Die Infektionsketten konnten also vorerst effektiv eingedämmt werden. Angesichts dieser verbesserten Lage hat sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern auf einen umfassenden Katalog möglicher Lockerungen geeinigt.
Dies sind wichtige Punkte, welche im Rahmen der Einigung beschlossen wurden:

  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nicht mehr nur alleine und den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit einer weiteren Person möglich. Es ist jetzt auch eine dritte Person erlaubt
  • Die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen (in den Bundesländern unterschiedlich geregelt) bleibt bestehen und der Mindestabstand von 1,5 Metern ist ebenfalls weiter einzuhalten. Alle diese Regelungen gelten vorerst bis zum 5. Juni.
  • Die Schulen und Kitas werden weiter schrittweise geöffnet. Die kommenden Schritte liegen, gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz, in der Zuständigkeit der Länder.
  • Auch die Kinderbetreuung erfährt spätestens ab dem 11. Mai in allen Bundesländern eine flexible und stufenweise Erweiterung der Betreuungssituation. Auch hier liegt die Regelung der Einzelheiten bei den Länder. 
  • Für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen gilt, dass jedem Patienten/Bewohner einer solchen Einrichtung die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuches durch eine definierte Person ermöglicht wird 
  • Alle Geschäfte, unabhängig von der Verkaufsfläche, können unter Angabe von Hygiene- und Abstandskonzepten wieder öffnen.
  • Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt. 
  • Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der Gastronomie und des Hotelgewerbes entscheiden. Grundvoraussetzungen sind Hygiene- und Abstandskonzepte
  • Entsprechend gilt das auch für Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos und weitere Einrichtungen wie bspw. Hochschulen sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen.
  • Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte oder Festivals bleiben nach aktuellem Stand bis mindestens bis zum 31. August untersagt. 
  • Der Bund verfolgt weiter den Einsatz einer möglichen Handy-App zur Nachverfolgung von Infektionsketten. Die Daten sollen allerdings nicht mehr zentral gesammelt und gespeichert werden.

Diese Lockerungen sind vor allem wichtig, um die Bildungschancen von jungen Menschen zu wahren, den wirtschaftlichen Schaden, den das Eindämmen des Virus verursacht hat, weiter zu begrenzen und die freiheitseinschränkenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren. Die gefassten Beschlüsse gelten dabei jedoch natürlich unter der Voraussetzung, dass die Zahl der Neuinfizierungen in einem überschaubaren Rahmen bleibt. Die Bundesländer werden sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten ab einer gewissen Zahl an Neuinfektionen und einem schnellem Anstieg der Infektionsraten entsprechend vor Ort reagiert wird.

Auch wenn es sehr erfreulich ist, dass diese Lockerungen der Maßnahmen nun erfolgen können, darf dies nicht dazu führen, die Lage hinsichtlich der Corona-Pandemie insgesamt zu unterschätzen. Vielmehr gilt es weiterhin, den Alltag mit Vorsicht und Rücksicht zu begehen.