SPD

Bundestag beschließt Corona-Schutzschild

Maßnahmen zur Unterstützung für Familien, Beschäftigte, Unternehmen, Selbständige und Krankenhäuser

26.03.2020
Der Bundestag

Gestern haben wir im Bundestag weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Arbeitsplätze und die Wirtschaft zu begrenzen und Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren. Dank der soliden Finanzpolitik unseres zuständigen Ministers Olaf Scholz ist der Bund in dieser außergewöhnlichen Notsituation finanzpolitisch handlungsfähig. Der vom Bundestag beschlossene Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Maßnahmen für die Bewältigung der Corona-Pandemie umfasst insgesamt rund 156 Mrd. Euro. Mit diesen neuen Krediten finanzieren wir die weitreichenden Unterstützungen für Krankenhäuser, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbständige, Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen.

Es zeigt sich derzeit besonders deutlich, wie wichtig ein funktionierender Sozialstaat ist. Als SPD-Fraktion setzen wir uns dafür ein, dass der Sozialstaat den Menschen in dieser Krise als starker Partner zur Seite steht. Mit dem Hilfspaket helfen wir denen, die von der Krise wirtschaftlich und sozial besonders betroffen sind. Wir werden alles tun, um unsere Arbeitsplätze und Unternehmen zu schützen. Gerade Menschen mit geringem Einkommen, Selbständige und kleine Unternehmen sind besonders schwer von der wirtschaftlichen Dimension der gegenwärtigen Krise betroffen. Daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Zugänge zu unseren sozialen Sicherungssystemen und zum Kinderzuschlag erleichtert werden.

Sicherung von Arbeitsplätzen

Es wird ein Schutzschirm für Arbeitsplätze gespannt: Wenn Unternehmen Arbeitsausfälle haben, können sie leichter Kurzarbeitergeld beantragen, statt die Beschäftigten zu entlassen. Das hatte der Bundestag bereits in der vorletzten Woche beschlossen.

Kurzarbeitergeld kann demnach bereits gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind. Erstmals kann Kurzarbeitergeld auch für Beschäftigte in Leiharbeit gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet hierbei die Sozialversicherungsbeiträge komplett.

Zusätzlich wird es ermöglicht, dass in Kurzarbeit Beschäftigte in anderen Bereichen aushelfen können, die notwendig für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und Versorgung sind. Zuverdienste werden bis zur Höhe des vorherigen Einkommens gestattet. Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend zum 1. März 2020 ausgezahlt werden. Das sichert Arbeitsplätze, auch in der mittelständischen Wirtschaft.

Hilfen für Eltern und Familien

Wer aufgrund der Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, ist abgesichert. Befristet bis zum Ende der Schulschließung, aber längstens für sechs Wochen, werden erwerbstätige Eltern geschützt, die aufgrund der Betreuung ihrer Kinder Lohnausfälle haben.

Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht organisiert werden kann, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das diesem wiederum in Höhe des Kurzarbeitergeldes von den zuständigen Behörden ersetzt wird. So werden Familien vor übermäßigen Einkommenseinbußen geschützt. Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht. Bei Neuanträgen wird derzeit nur das letzte Monatseinkommen geprüft. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit abgemildert und sowohl Beschäftigte als auch selbständige Eltern erreicht werden.

Stabilisierung von Unternehmen

Um die Volkswirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern, wird ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds errichtet. Die Maßnahmen ergänzen die bereits geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Der Fonds umfasst mehrere Instrumente: So sind 100 Milliarden Euro für sogenannte Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Kapitalstärkung vorgesehen. Dadurch kann sich der Wirtschaftsstabilisierungsfonds direkt an in Not geratenen Unternehmen beteiligen, um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Zudem sollen staatliche Garantien von bis zu 400 Milliarden Euro Unternehmen dabei helfen, am Kapitalmarkt Geld zu bekommen. Als SPD-Fraktion haben wir im parlamentarischen Verfahren dafür gesorgt, dass davon auch mehr Startups ab einer bestimmten Größe profitieren können. Darüber hinaus werden mit Krediten von bis zu 100 Milliarden Euro die bestehenden Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) refinanziert. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Kredite aufnehmen.

Um gerade auch kleinere und mittelständische Unternehmen dabei zu unterstützen, liquide zu bleiben und Arbeitsplätze zu erhalten, hatte die Bundesregierung bereits in der vorletzten Woche mehrere Maßnahmen beschlossen. So wird es Unternehmen u.a. ermöglicht, ihre Steuerschulden erst später zu bezahlen und Steuervorauszahlungen zu senken. 

Soforthilfen für Soloselbständige und Kleinstunternehmen

Die Kreditprogramme zur Sicherstellung der Liquidität greifen bei ihnen oft nicht. Deshalb haben wir für Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen Unterstützungen in Form von Soforthilfen vereinbart.

Diese erhalten Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen, die infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Soforthilfe beträgt bis zu 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten. Bei bis zu zehn Beschäftigten sind es bis zu 15.000 Euro. So helfen wir diesen schnell und konkret, ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. Die Abwicklung soll elektronisch über die Länder
erfolgen. Das Programm hat ein Volumen von 50 Mrd. Euro.

Schutz vor Insolvenzen

Ein weiteres Element des Maßnahmenpaketes ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 für Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen bzw. sogar insolvent geworden sind. So wird für diese Fälle wird die Fortführung des Unternehmen ermöglicht und erleichtert.

Schutz von Mieterinnen und Mietern

Niemand soll wegen der Corona-Krise seine Wohnung verlieren, niemandem soll wegen krisenbedingter Zahlungsschwierigkeiten der Strom oder das Gas abgestellt werden.

Wer wegen der Corona-Krise Schwierigkeiten bekommt, die Miete oder Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Gas zu bezahlen, bekommt einen Aufschub gewährt. Das gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Kleinstunternehmen.


Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Dies gilt für alle Mietverträge im Wohn- und Gewerbebreich. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt dabei jedoch natürlich grundsätzlich bestehen.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

Menschen, denen durch die jetzige Krise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, sollen mit ihren Familien nicht fürchten müssen, mittellos dazustehen. Deswegen wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht.

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, erhält SGB-II-Leistungen (u. a. ALG II). Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt.

Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten zwölf Monaten des Grundsicherungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen.

Stärkung von Krankenhäusern

Der Bundestag hat einen Schutzschirm für Krankenhäuser, Ärzte und Pflege beschlossen. Sie tragen die Hauptlast in der Krise und können sich darauf verlassen, dass der Schutzschirm sie durch die Krise trägt. Mit dem Gesetz wird dafür gesorgt, dass den Krankenhäusern zusätzliche Mittel für die Beschaffung von Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Außerdem erhalten sie für jedes zusätzliche Intensivbett mit Beatmungsgerät 50.000 Euro. Krankenhäuser, die weiter Maßnahmen ergreifen um Betten für Corona-Fälle frei zu machen, erhalten dafür einen finanziellen Ausgleich aus dem Bundeshaushalt. Daneben werden zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Pflegekräfte bei der Behandlung von Infektionsfällen zu unterstützen und zu entlasten.

Auch Rehabilitationskliniken können in der Krise bei der Versorgung von Coronafällen mithelfen und erhalten die dafür notwendige Unterstützung. Für leerstehende Betten bekommen sie einen Ausgleich. Insgesamt wird mit rund 10 Mrd. Euro an zusätzlichen Mitteln und Entlastungen für die Krankenhäuser gerechnet. Ärzten und Psychotherapeuten sowie Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte werden finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet bekommen. Zusätzlich unterstützen wir außerdem auch die sozialen Dienstleister und Einrichtungen mit finanziellen Hilfen bei ihrer wichtigen Mithilfe bei der Bewältigung der Corona-Krise.

Sollte sich zeigen, dass das Gesundheitssystem weitere Hilfen benötigt, werden wir als SPD-Fraktion unverzüglich entsprechend handeln und nachjustieren.

Personal zur Aufrechterhaltung von Gesundheitsdienst und Infrastruktur

Es wird pragmatisch sichergestellt, dass Menschen, die in dieser schwierigen Zeit dabei helfen wollen, unser Gesundheitssystem, die Infrastruktur, die öffentliche Ordnung und Versorgung aufrechtzuerhalten, auch helfen können, ohne einen Nachteil davon zu haben. Deshalb wird es Menschen in Rente oder Saisonarbeit, vor allem in der Landwirtschaft, unbürokratisch möglich gemacht, mit anzupacken. Dafür wird ein höherer Hinzuverdienst bei der Rente ermöglicht. Außerdem wird der zeitliche Rahmen für kurzfristige Minijobs vorübergehend von jetzt 70 auf 115 Tage erweitert.

Alle Informationen finden Sie auch zusammengefasst auf der Seite des Bundesfinanzministerium