SPD

Ein fragiler Zwischenerfolg

Zur Einigung von Bund und Ländern zu den Corona-Maßnahmen

16.04.2020

Die Corona-Pandemie hat in den vergangenen Wochen weitreichend unser Zusammenleben verändert. Wir alle haben unsere Lebensweisen an diese neuartige Situation anpassen müssen, haben unsere persönlichen Kontakte drastisch reduziert und unnötige Wege aus der Wohnung unterlassen. 

Es ist eine erfreuliche Nachricht, dass die beschlossenen Corona-Maßnahmen Wirkung zeigen und wir mit Blick auf die heutige Lage einen Zwischenerfolg feststellen können. Gleichwohl ist dieser Zwischenerfolg fragil und es ist deswegen wichtig, dass wir die Regeln maß- und verantwortungsvoll lockern, wie es auch unser Erster Bürgermeister Peter Tschentscher deutlich gemacht hat. Genau diesen Weg haben der Bund und die Länder gestern mit ihren Beschlüssen eingeschlagen. Wir bewegen uns damit in eine neue Normalität, in welcher wichtige Maßnahmen, wie beispielsweise die Kontaktbeschränkungen, weiterhin eingehalten werden müssen, aber zugleich auch bestimmte Elemente wieder nach und nach aufgenommen werden können.

Die wesentlichen Punkte der gestrigen Einigung von Bund und Ländern im Überblick:

1. Die im März beschlossenen Maßnahmen bleiben grundsätzlich gültig – vorerst bis zum 3. Mai. Dies gilt insbesondere für die Kontaktbeschränkungen, die eine sehr zentrale Maßnahme bei der Eindämmung des Corona-Virus darstellen.

2. Der Einzelhandel darf ab Montag, den 20. April partiell wieder öffnen. Dies gilt für Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm sofern diese die entsprechenden Auflagen erfüllen. Unabhängig von der Verkaufsfläche, aber unter Beachtung der gleichen Auflagen, können Auto- und Fahrradgeschäfte sowie Buchhandlungen wieder öffnen. Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, dass sie ihren Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufnahmen können. 

3. Ab dem 4. Mai 2020 wird eine schrittweise Öffnung der Schulen stattfinden. So können vorerst auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, sowie die oberste Stufe der Grundschule wieder beschult werden. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können. Die Notbetreuung in den Kitas wird derweil fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. 

4. Großveranstaltungen bleiben sollen mindestens bis zum 31. August 2020 nicht stattfinden.

5. Um in Zukunft weiter Informationen über Art und Verlauf der Pandemie zu sammeln und gegen das Virus gewappnet zu sein, werden in den öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort erhebliche zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen. Das Ziel von Bund und Ländern ist es, Infektionsketten nachzuvollziehen und möglichst schnell zu unterbrechen. 

6. Der Bund unterstützt die Länder sowie die kassenärztlichen Vereinigungen weiterhin bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen. Neben der Beschaffung werden auch in Deutschland unter Hochdruck Produktionskapazitäten für die entsprechenden Produkte aufgebaut. Für den Alltagsgebrauch gelten hinsichtlich des Tragens von Masken im öffentlichen Raum die Empfehlungen des RKI, nach denen das Tragen sogenannter Alltagsmasken oder Community-Masken in öffentlichen Räumen und zum Beispiel im ÖPNV, das Risiko von Infektionen reduzieren kann. 

7. Alle Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche zu verzichten. Das bezieht sich auf jegliche Reisevorhaben im In- und Ausland. Für Ein- und Rückreisende wird weiterhin eine zweiwöchige Quarantäne nach den Bestimmungen der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Musterverordnung vom 8.4.2020 angeordnet.

Die ausführliche Beschlussfassung vom 15.4.2020 finden Sie hier

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