"Sechs Wochen, sechs Ressorts" (BMJV)

Der vierte Teil meiner jährlichen Videoreihe über die Regierungsarbeit der SPD

21.07.2019
Amtsuebergabe im Bundesministerium fuer Justiz und Verbraucherschutz

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist ein zentrales Ressorts für die Vitalität unseres demokratischen Rechtsstaates. An der Spitze des Ministeriums ist im Juni die ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Christine Lambrecht, auf Katarina Barley gefolgt, welche als Spitzenkandidatin der SPD in das Europaparlament gewählt wurde. Ich danke Katarina Barley für Ihre wichtige und erfolgreiche Arbeit und wünsche Ihr gutes Gelingen bei Ihrer neuen Aufgabe. Christine Lambrecht gratuliere ich - ich freue mich auf die Zusammenarbeit!


Der Auftrag der Verfassungsmütter und -väter ist noch nicht abgeschlossen

70 Jahre nach seiner Verkündung hat das Grundgesetz nichts von seiner Kraft eingebüßt. Es ist aber wichtig, dass jede Generation es neu mit Leben füllt und verteidigt. Das Grundgesetz beinhaltet einen zivilisatorischen Kompass, der auch nach 70 Jahren noch Orientierung gibt. Aber der Auftrag der Verfassungsmütter und -väter noch nicht abgeschlossen - vielmehr ist es Aufgabe der Politik, den Graben zwischen verfassungsrechtlichem Anspruch und der Realität zu füllen. Wir stehen dabei weiterhin vor wichtigen Aufgaben - beispielsweise auch bei Fragen der Gleichberechtigung. Aber wir wollen das Grundgesetz auch progressiv weiterentwickeln: Die Verankerung der Kinderrechte genau wie politische Antworten auf die Digitalisierung müssen aus unserer Sicht künftig im Grundgesetz Widerhall finden.

Der Pakt für den Rechtsstaat kommt

Wir brauchen einen starken und effektiven Rechtsstaat. Das ist nur mit ausreichend Personal möglich. Nach langem Ringen haben sich Bund und Länder daher auf den Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Damit werden Polizei und Justiz für einen starken Rechtsstaat zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger weiter gestärkt.

Die Informationsrechte von Frauen werden gestärkt

In Zukunft dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und sonstige relevante Einrichtungen selbst darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Zum Beispiel auf der eigenen Internetseite. Das wird in § 219a StGB klargestellt. Diese Information ist künftig ausdrücklich nicht strafbar.
Es wird zudem vereinfacht, in Erfahrung bringen, welche Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Bundesärztekammer wird eine Liste mit Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen führen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.