SPD

Bundeswehrmandate verlängert

Planungssicherheit für international geführte Missionen

14.12.2017

In der 4. und 5. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages am 12. und 13. Dezember 2017 wurde über die Fortsetzung der Beteiligung der deutschen Bundeswehr an insgesamt sieben Auslandseinsätzen beraten und abgestimmt. Da eine langfristige Mandatsverlängerung in der Verantwortung einer neuen Bundesregierung liegt, handelt es sich hierbei um Beschlüsse, die in allen Fällen nur eine dreimonatige Verlängerung des jeweiligen Mandates umfassen. Die Mandatsprofile (Auftrag, Umfang, Rechtsgrundlage, Mandatsobergrenze) bleiben dabei unverändert.

Durch die von uns mitgetragene Verlängerung der Mandate garantieren wir als SPD-Bundestagsfraktion, dass die vor Ort eingesetzten deutschen Soldatinnen und Soldaten weiterhin ihren wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, zur Stabilisierung der jeweiligen Region und zum Schutz der Zivilbevölkerung in den Einsatzgebieten leisten können. Auch im Hinblick darauf, dass der Prozess der Regierungsbildung in Deutschland über das Ende des laufenden Jahres hinausgehen wird, muss für die deutsche Beteiligung an den international geführten Missionen Planungssicherheit gewährleistet werden.
 

Nato-Mission SEA GUARDIAN

Die NATO-geführte Maritime Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN soll im Mittelmeerraum Krisenentwicklungen im maritimen Umfeld und maritimen Terrorismus frühzeitig erkennen und ihnen entgegenwirken. Die Aufgabe der deutschen Soldatinnen und Soldaten bleibt es, einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld zu leisten. Die Mandatsobergrenze liegt bei 650 deutschen Soldatinnen und Soldaten. Das Mandat endet am 31. März 2018.

Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer
 

Kampf gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“

Mit dem Mandat gegen den sogenannten Islamischen Staat wurde die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Kampf gegen die Terrororganisation IS bis zum 31. März 2018 beschlossen. Auch wenn der IS vor allem in Syrien und dem Irak territorial deutlich zurückgedrängt wurde, geht vom IS weiterhin eine signifikante Bedrohung aus. Die islamistische Ideologie bietet einen gefährlichen Nährboden für die Radikalisierung weit über die Grenzen des Nahen und Mittleren Ostens hinaus. Dies haben Anschläge in Frankreich, Belgien, der Türkei und auch in Deutschland gezeigt.
Das Bundeswehrmandat dient dem Kampf gegen den Terrorismus und zur Unterstützung insbesondere Iraks und der internationalen Anti-IS-Koalition in ihrem Kampf gegen den IS durch Bereitstellung von Luftbetankung, Aufklärung, seegehendem Schutz und Stabspersonal. Die Mandatsobergrenze bleibt unverändert bei 1.200 deutschen Soldatinnen und Soldaten.

Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS
 

Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte

Der Einsatz deutscher Streitkräfte im Irak fokussiert weiterhin die Unterstützung der Zentralregierung in Bagdad sowie der kurdischen Regionalregierung im Nordirak. Im Einverständnis mit der irakischen Regierung sowie der Regierung der Region Kurdistan-Irak sind die deutschen Streitkräfte Teil einer multinationalen Ausbildungsunterstützung der irakischen und kurdischen Sicherheitskräfte.
Deutschland trägt durch Durchführung und Koordinierung von militärischen Ausbildungslehrgängen, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber den Regierungen in Bagdad und Erbil maßgeblich zur Stärkung der o.g. Sicherheitskräfte und damit zur Stabilisierung des Iraks bei. Die militärische Ausrüstung der Peschmerga im Rahmen des Mandates war elementar, damit diese die im Jahr 2014 begonnenen Offensive des IS stoppen und damit weitere Gräueltaten an der irakischen Zivilbevölkerung und einen Genozid an der Volksgruppe der Jesiden verhindern konnten. Die Mandatsverlängerung erfolgt ohne Veränderung des Mandats bis zum 31. März 2017.

Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte 

Rede in der Debatte vom 12. Dezember 2017
 

Resolute Support Mission in Afghanistan

Auftrag der NATO-geführten Mission Resolute Support (RSM) bleibt es, die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen. Neben der Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte hat die Bundewehr weiterhin den Auftrag, auch im zivilen Wiederaufbau eingesetztes Personal der internationalen Gemeinschaft im Notfall in begrenztem Umfang und in Abstimmung mit der afghanischen Regierung zu unterstützen.
Das bis zum 31. März 2018 verlängerte Bundeswehrmandat umfasst keine Truppenaufstockung, wie es nach der letzten Verteidigungsministerkonferenz in Brüssel von anderen Natomitgliedern für Afghanistan zugesagt wurde: Die Personalobergrenze bleibt unverändert bei 980 deutschen Soldatinnen und Soldaten.

Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan

Rede in der Debatte vom 12. Dezember 2017
 

Mission der Vereinten Nationen in Mali

Deutschland beteiligt sich mit diesem Mandat weiterhin an der von den Vereinten Nationen in Mali geführten Stabilisierungsmission MINUSMA. Die Mission dient der Sicherung des Friedens in der Sahelzone und der Herstellung der staatlichen Autorität Malis. Der Schutz der Zivilbevölkerung geht dabei Hand in Hand mit einer Überwachung und Begleitung des im Jahr 2015 zwischen den Konfliktakteuren ausgehandelten Friedensabkommens. Die Umsetzung dieses Abkommens ist entscheidend für die nachhaltige Befriedung vor allem in Nord-Mali.
Deutsche Soldatinnen und Soldaten leisten im Rahmen des Mandats weiterhin wichtige Aufklärungs-, Führungs- und Beratungsarbeit, Schutz- und Unterstützungsaufgaben sowie Luft- und Verwundetenlufttransporte. Dafür stehen seit März 2017 auch je vier Transport- und Kampfhubschrauber zur Verfügung. Das Mandat wurde zu Beginn des Jahres auf ein Truppenkontingent von 1000 Soldatinnen und Soldaten erhöht. Die aktuelle Mandatsverlängerung bis zum 30. April 2018 sieht indes keine weitere Ausweitung des Mandates vor.

Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) 
 

Mission der Vereinten Nationen in Darfur 

Für die Friedensmission der Vereinten Nationen in der Region Darfur im Sudan (UNAMID) ist weiterhin der Schutz der Zivilbevölkerung sowie die Erleichterung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Gewährleistung der Sicherheit der humanitären Helfer prioritär. Denn trotz umfangreicher Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, den Konflikt in der Region Darfur im Sudan beizulegen, ist es bisher nicht gelungen, einen dauerhaften und nachhaltigen Frieden zu etablieren.
Der deutsche militärische Beitrag sieht nach wie vor die Beteiligung von Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission vor. Die deutsche Beteiligung an UNAMID wurde bei Beibehaltung der Truppenobergrenze von 50 Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. März 2018 verlängert.

Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU-/VN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID)
 

Mission der Vereinten Nationen im Südsudan

Die VN-Mission UNMISS ist weiterhin prioritär auf den Schutz der südsudanesischen Zivilbevölkerung ausgerichtet. Der deutsche militärische Beitrag besteht in der Bereitstellung von Einzelpersonal für Beratung von und Beteiligung in Führungsstäben der Mission. Im Bedarfsfall kann mit deutschem Personal eine temporäre Ausbildungsunterstützung von VN-Angehörigen im Hauptquartier von UNMISS erfolgen.
Die Beteiligung Deutschlands an der Mission ist weiterhin notwendig, um die Vereinten Nationen in ihrer Aufgabe zu unterstützen, das menschliche Leid im Südsudan zu beenden. Denn seit dem Wiederausbruch des Bürgerkriegs im Juli 2016 hat sich die humanitäre Lage im Südsudan zugespitzt. Humanitäres Völkerrecht und Menschenrecht wurden und werden massiv verletzt: Von ursprünglich gut 12 Millionen Einwohnern sind mehr als die Hälfte auf humanitäre Hilfe angewiesen, darunter über 2 Millionen Flüchtlinge in den Nachbarstaaten und 1,87 Millionen Binnenvertriebene. Die deutsche Beteiligung an UNMISS wurde bis zum 31. März 2017 verlängert. Auch hier bleibt die Truppenobergrenze bei 50 Soldatinnen und Soldaten.

Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS)

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