Beteiligung an EU-Operation ATALANTA wird fortgesetzt

17.05.2016

Am 12. Mai hat der Bundestag in einer namentlichen Abstimmung Deutschlands Beteiligung an der Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias im Rahmen der EU-geführten Operation ATALANTA bis zum 31. Mai 2017 verlängert.

Das Seegebiet vor Somalia, vor allem den Golf von Aden sicher und offen zu halten bleibt eine wichtige Aufgabe internationaler Sicherheitspolitik und liegt im unmittelbaren Interesse Deutschlands. Zudem sorgt der sichere Wasserweg dafür, dass der Transport benötigter humanitärer Lieferungen nach Somalia durchgeführt werden kann. Deutschland beteiligt sich an dem Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) seit Dezember 2008 ununterbrochen.

Die personelle Obergrenze der Operation ATALANTA soll, ähnlich wie bei dem Mandat in Mali, von bislang 950 auf 600 Soldatinnen und Soldaten reduziert werden. Diese Reduzierung resultiert aus der erfolgreichen Zurückdrängung der Piraterie. Der letzte Entführungsfall am Horn von Afrika liegt über vier Jahre zurück. Dieser Erfolg darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die für die Überfälle auf See in der Vergangenheit verantwortlichen kriminellen Netzwerke an Land weiterhin bestehen. Die Präsenz internationaler Streitkräfte bleibt daher nach Bewertung der EU und auch des VN-Sicherheitsrats weiterhin erforderlich.

Zur weiteren Information finden Sie hier den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias[1].

Links:

  1. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/047/1804769.pdf