Tarifeinheitsgesetz: Für eine funktionierende Sozialpartnerschaft

08.06.2015

Für die SPD ist klar: Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft sind ein essentieller Bestandteil des ökonomischen Erfolges in Deutschland. Dazu brauchen wir Gewerkschaften, die im Blick behalten, dass alle Beschäftigten für ihre Arbeit die Wertschätzung erhalten, die sie verdienen. Nach dem Tarifpaket und der Einführung des Mindestlohns haben wir nun einen weiteren Schritt für die Stärkung der Tarifautonomie unternommen.

Das am 22. Mai vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Tarifeinheit stellt den bewährten Rechtszustand vor2010 wieder her. Damals hatte das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ aufgehoben, der bis dahin dafür gesorgt hatte, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Industriestaaten weniger Streiktage erlebte.

Mit dem neuen Tarifeinheitsgesetz sind nun klare Regeln für die sogenannte „Tarifkollision“ geschaffen worden. Wenn es zwei konkurrierende Gewerkschaften innerhalb eines Unternehmens gibt, wird künftig der Tarifvertrag mit der größten Akzeptanz in der Belegschaft gelten.

Entgegen immer wiederkehrender Behauptungen der Opposition werden Streikrecht und Koalitionsfreiheit durch das Gesetz jedoch nicht angerührt. Weiterhin gilt, dass ein Arbeitskampf verhältnismäßig bleiben muss. Auch in Zukunft wird die Entscheidung darüber bei den Arbeitsgerichten liegen. Bei der Tarifeinheit ist für die SPD-Bundestagsfraktion entscheidend, einer Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung entgegen zu wirken und gleichzeitig die Interessen kleinerer Gewerkschaften durch besondere Verfahrensregeln zu schützen.

Die SPD-Bundestagsfraktion informiert in der Informationsbroschüre „fraktion intern“[1] ausführlich über das Tarifeinheitsgesetz.
Zur weiteren Information finden Sie hier den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit[2].

Links:

  1. http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/fi_03_2015_screen.pdf
  2. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804062.pdf