Nachtragshaushalt 2015: Großes Entlastungspaket für Kommunen

08.06.2015

Die Entlastung der Kommunen sowie die Stärkung von Investitionen sind auch in diesem Jahr wichtige politische Anliegen. Der am 21. Mai vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt 2015 hat zum Ziel, beides zu fördern.

Zum einen wird die bereits für 2017 beschlossene kommunale Entlastung von 1 Milliarde Euro um weitere 1,5 Milliarden aufgestockt. Zum anderen werden 3,5 Milliarden Euro für das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ bereitgestellt. Dadurch werden kommunale Investitionen besonders in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Breitbandausbau, Bildung, Energieeffizienz und Klimaschutz gefördert. Darüber hinaus werden Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in diesem und im kommenden Jahr um jeweils 500 Millionen Euro entlastet.

Die Verteilung der Mittel an die Länder findet auf Basis eines Schlüssels statt. Dieser ergibt sich zu jeweils einem Drittel aus der Einwohnerzahl, der Höhe der Kassenkredite und der Anzahl der Arbeitslosen. Dies soll die jeweilige Bedürftigkeit objektiv widerspiegeln. Die Identifikation schwacher Kommunen ist jedoch Aufgabe der Länder selbst.

Die SPD-Bundestagsfraktion informiert in der Informationsbroschüre „fraktion intern“[1] ausführlich über die Beschlüsse.
Zur weiteren Information finden Sie hier die Gesetzentwürfe über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Nachtragshaushaltsgesetz 2015)[2] und zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern[3].

Links:

  1. http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/fi_03_2015_screen.pdf
  2. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/046/1804600.pdf
  3. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/046/1804653.pdf