Meilenstein in der Gleichstellung beschlossen: die gesetzliche Frauenquote

06.03.2015

Frauen in Deutschland sind heute so gut ausgebildet wie noch nie. Doch nach wie vor liegt das Lohnniveau von Frauen oft unter dem ihrer männlichen Kollegen. In vielen Unternehmen ist die gleichberechtige Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen noch immer nicht Realität. Und trotz bester Ausbildung beträgt der Anteil von Frauen in den TOP-160 Unternehmen in Deutschland in den Aufsichtsräten gerade einmal 18,9 Prozent. Nur fünf von 160 Aufsichtsratsvorsitzenden sind weiblich. Selbstverpflichtungen konnten an der schwachen Präsenz von Frauen in Führungspositionen in den vergangenen Jahren nichts ändern. Dabei können wir es uns nicht leisten, auf qualifizierte weibliche Fach- und Führungskräfte zu verzichten.

Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag heute die gesetzliche Frauenquote beschlossen, mit der eine signifikante Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen erreicht und ein nachhaltiger Kulturwandel in den Unternehmen und in unserer Gesellschaft in Gang gebracht wird. Bereits ab 2016 müssen in den rund 100 börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt sein. Wenn ein Unternehmen die Quote nicht erreicht, bleiben die Aufsichtsmandate unbesetzt („Leerer Stuhl“). Die Quote gilt dabei grundsätzlich für den gesamten Aufsichtsrat als Organ (Gesamterfüllung), d.h. Anteilseignerbank und Arbeitnehmerbank werden nicht separat betrachtet. Jedoch können Anteilseigner bzw. Arbeitnehmer dieser Regelung vor jeder Wahl widersprechen, so dass jede Bank für diese Wahl die Mindestquote gesondert zu erfüllen hat (Getrennterfüllung).
Der Bund geht mit gutem Beispiel voran: In Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, soll ab 2018 für diese Mandate sogar eine Quote von 50 Prozent bei Neubesetzungen erfüllt sein.

Weitere Informationen zur Frauenquote gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend[1].

Zur weiteren Information finden Sie hier den Gesetzentwurf für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst[2].

Links:

  1. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=213364.html
  2. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/037/1803784.pdf