Bundeswehrmandate im Nordirak und in der Türkei verabschiedet

06.02.2015

Ende Januar hat der Deutsche Bundestag dem Antrag der Bundesregierung über die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regionalregierung in Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte verabschiedet. Mit dieser Ausbildungsunterstützung ergänzt die Bundesregierung ihr politisches Engagement im Irak und ihre humanitäre und strukturelle Übergangshilfe, um die katastrophale Lage der Menschen vor Ort zu lindern. Für die zivile Hilfe hat die Bundesregierung bisher mehr als 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das zivile Engagement hat auch künftig bei unserer Hilfe für den Nordirak oberste Priorität.

Gemeinsam mit europäischen Partnern unterstützt Deutschland den Irak dabei, Sicherheitskräfte im Nordirak auszubilden. Bis zu hundert Soldatinnen und Soldaten können auf der Grundlage des Mandates in den Nordirak entsendet werden – räumlich beschränkt auf die Region Kurdistan-Irak und zeitlich bis zum 31. Januar 2016 befristet. Die Soldatinnen und Soldaten werden wie üblich zum Selbstschutz befähigt sein.

Angesichts des anhaltenden Konfliktes in Syrien hat der Deutsche Bundestag Ende Januar zudem das Mandat für die Beteiligung der Bundeswehr an der NATO-Mission „Operation Active Fence“ bis zum 31. Januar 2016 verlängert. Seit Januar 2013 tragen Deutschland, die Niederlande (ab Januar 2015 abgelöst durch Spanien) und die USA im Rahmen dieser Mission mit jeweils zwei Feuereinheiten PATRIOT und dem zugehörigen Unterstützungspersonal dazu bei, die Ausweitung des Konflikts in Syrien auf die Türkei zu verhindern.

Bei der Verlängerung blieben die Rahmenbedingungen für den Einsatz unverändert: Die Personalobergrenze liegt weiterhin bei 400 Soldatinnen und Soldaten. Derzeit beteiligt sich Deutschland mit rund 240 Soldaten an der integrierten Luftverteidigung der NATO in der Türkei. Zudem bleibt der Einsatz rein defensiv und dient ausdrücklich nicht der Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Gebiet.

In meiner Rede [1] während der Plenardebatte am 29. Januar habe ich deutlich gemacht, dass dieses Mandat nicht nur Schutz für einen NATO-Bündnispartner bedeutet, sondern auch Schutz für die unzähligen Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien.

Zur weiteren Information finden Sie hier die Anträge der Bundesregierung zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte[2] und zur Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der Integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012[3].

Links:

  1. http://dbtg.tv/fvid/4511807
  2. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/035/1803561.pdf
  3. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/036/1803698.pdf