Entlastung für Kommunen und Länder

19.12.2014

Als eine der prioritären Aufgaben in dieser Legislaturperiode haben sich SPD und CDU/CSU die weitere finanzielle Entlastung der Kommunen. Ihre Handlungsfähigkeit muss gesichert bleiben. Mit dem Gesetz, das der Deutsche Bundestag am 4. Dezember verabschiedet hat, werden die Kommunen im Vorgriff auf die Entlastungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes zusätzliche Hilfen in Höhe von jährlich 1 Milliarde Euro in den Jahren 2015 bis 2017 erhalten. Dies wird zum einen durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft sowie zum anderen durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer umgesetzt.

Im Rahmen des Gesetzes wird zudem das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ auf 1 Milliarde Euro aufgestockt. Dadurch wird ein drittes Investitionsprogramm von 2015 bis 2018 für den Kita-Ausbau ermöglicht. Um die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung zu erhöhen, wird zusätzlich der Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Mio. Euro angehoben.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/025/1802586.pdf[1]

Links:

  1. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/025/1802586.pdf