Ermittlungsverfahren eingestellt

31.10.2014

Im Frühjahr dieses Jahres war ich durch Presseanfragen darauf aufmerksam geworden, durch Nachlässigkeit gegen das Berliner Meldegesetz verstoßen und auch die in Berlin zu zahlende Zweitwohnungsteuer nicht entrichtet zu haben. Am 6. Oktober 2014 wurde nun das daran anschließende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin gemäß § 153 Abs. 1 der Strafprozessordnung eingestellt.