Für eine verbesserte Pflege

23.10.2014

Nach Einführung der Pflegeversicherung vor knapp 20 Jahren hat die Große Koalition den ersten Schritt zu einer umfassenden Pflegereform gemacht. Von dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz sollen Pflege-bedürftige, Angehörige und Beschäftigte profitieren.

Erstmalig wird die Preisentwicklung der vergangenen drei Jahre bei der Anhebung aller Leistungsbeträge um vier Prozent berücksichtigt. Die Leistungen in der häuslichen Pflege werden deutlich verbessert und flexibilisiert. Dazu zählen insbesondere Verbesserungen im Bereich der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie der Tages- und Nachtpflege. Auch für den altersgerechten Umbau der Wohnung z.B. mit einem entsprechenden Badezimmer kann man zukünftig Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro bekommen. Bisher betrug die Obergrenze hierfür 2.557 Euro.

Daneben sorgt das Gesetz für eine weitere Angleichung der Leistungen bei körperlich und bei psychisch bzw. demenziell bedingter Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftige, die stärker körperlich eingeschränkt sind, können jetzt ebenfalls zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen.

Wer zukünftig seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann den Restbetrag für sogenannte niedrigschwellige Angebote z.B. in der Betreuung nutzen. Gleichzeitig erhalten auch Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in der sogenannten Pflegestufe Null Zugang zu Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege. Das ist bereits ein wichtiger Schritt hin zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.

In der stationären Pflege wird das Betreuungs- und Aktivierungsangebot schon vor Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erweitert und auf alle Pflegebedürftigen ausgedehnt. Das Betreuungsverhältnis wird auf eine zusätzliche Betreuungskraft für 20 Pflegebedürftige verbessert – was insgesamt bis zu 45.000 Betreuungskräfte möglich macht. Das wird den Pflegealltag in stationären Einrichtungen hoffentlich insgesamt erleichtern.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen hat die SPD zudem durchgesetzt, dass Pflegeeinrichtungen, die Tariflohn zahlen, gestärkt werden. Künftig dürfen Tariflöhne bei Vergütungsverhandlungen zwischen Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen sowie Sozialhilfeträgern nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Zusätzlich werden bessere Kontrollmöglichkeiten eingeführt, damit der Lohn auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.

Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. Weitere Informationen zum Gesetz gibt es in einem Faltblatt der SPD-Bundestagsfraktion[1] und beim Bundesgesundheitsministerium[2].

Neben dem in der letzten Sitzungswoche bereits beschlossenen Pflegestärkungsgesetz soll in der zweiten Novemberwoche das sogenannte Pflegezeitgesetz [3], das die Vereinbarung von Familie, Pflege und Beruf verbessert, beraten werden. Damit will die Koalition unter anderem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten, die kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen. Sie können dafür eine bezahlte Auszeit von maximal zehn Tagen nehmen. Auch dieses Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden, damit es zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wird die Große Koalition in dieser Wahlperiode den neuen Pflegedürftigkeitsbegriff umsetzen, der bereits erprobt wird. Außerdem ist ein Pflegeberufegesetz in Vorbereitung, um vor allem die Aufstiegschancen in Pflegeberufen zu verbessern.

Links:

  1. http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/web_pflegestaerkungsgesetz_20141022_8seiter.pdf
  2. http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-i.html
  3. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aeltere-menschen,did=210178.html