SPD

Studieren ohne finanzielle Sorgen

BAföG-Reform: Mehr Geld für Schülerinnen, Schüler und Studierende

16.05.2019

Das unter Willy Brandt eingeführte Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist und bleibt weiterhin die Ausbildungs- und Studienfinanzierung, die wesentlich zur Chancengerechtigkeit in unserem Bildungssystem beiträgt. Die Zahl der Schülerinnen, Schüler und Studierenden, die ein Anrecht auf eine Förderung durch BAföG haben und von diesem Förderanspruch Gebrauch machen, in den letzten Jahren jedoch stetig gesunken. Eine Ursache dafür ist unter anderem die gute wirtschaftliche Entwicklung: Steigende Einkommen führen dazu, dass junge Menschen aus der Mitte der Gesellschaft aus der Anspruchsberechtigung herausgerutscht sind. Gleichzeitig steigen aber auch die Lebenshaltungskosten und belasten insbesondere die Familien, die bisher knappüber den Anspruchsgrenzen liegen. Aber auch das komplizierte Antragsverfahren und die Angst vor Schulden halten junge Menschen davon ab, ihren Förderungsanspruch geltend zu machen.

Es ist mir wichtig, dass die Frage, ob oder was eine Person studiert, nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt. In den Koalitionsverhandlungen haben wir uns als SPD eindringlich für den Ausbau und die Verbesserung des BAföG eingesetzt. Um die förderbedürftigen Auszubildenden wieder besser zu erreichen und bis 2021 eine Trendumkehr zu schaffen, haben wir dafür eine Milliarde Euro zusätzlich im Koalitionsvertrag vereinbart. Unser  Finanzminister Olaf Scholz hat nun sogar deutlich mehr Mittel bereitgestellt, um die Trendwende zu erreichen, nämlich insgesamt 1,23 Mrd. Euro für diese Wahlperiode. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde nun heute vom Deutschen Bundestag beschlossen – am 1. August 2019 wird es in Kraft treten.

Das Gesetz sieht folgende Verbesserungen vor:

Steigenden Lebenshaltungskosten begegnen

  • Der Förderungshöchstsatz steigt bis zum Jahr 2020 um mehr als 15 Prozent von derzeit 735 Euro auf künftig insgesamt 861 Euro monatlich für Studierende unter 30, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Für Studierende über 30 werden es maximal sogar 941 Euro.
  • Die Bedarfssätze werden bis 2020 in zwei Schritten um insgesamt sieben Prozent angehoben, d. h. der Grundbedarf bei Studierenden steigt von 399 Euro auf 427 Euro. Dadurch wird eine verlässliche Ausbildungsförderung sichergestellt, die den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung trägt.

Ansteigende Wohnkosten ausgleichen

  • Der Wohnzuschlag wird für Bafög-Geförderte, die nicht bei den Eltern wohnen, im ersten Schritt der Novelle 2019 überproportional um 30 Prozent von derzeit 250 Euro auf 325 Euro angehoben.

Mehr Studierende aus der Mitte der Gesellschaft erreichen

  • Und um mehr Studierende aus der Mitte der Gesellschaft zu erreichen, werden die Einkommensfreibeträge um insgesamt mehr als 16 Prozent angehoben, um sieben Prozent im ersten Schritt 2019, um drei Prozent 2020 und nochmals um sechs Prozent in 2021. Damit wird beispielsweise der Grundfreibetrag vom Elterneinkommen von aktuell 1715 Euro bis 2021 auf 2000 Euro erhöht.
  • Auf die Weise wird der Kreis der Förderberechtigten endlich wieder vergrößert, denn die gestiegenen Kosten belasten insbesondere Familien, die bisher knapp über der Anspruchsgrenze lagen.

Höhere Ersparnisse zulassen

  • Um höhere Ersparnisse zuzulassen, wird der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden mit der zweiten Novellierungsstufe im Jahr 2020 von derzeit 7500 Euro auf 8200 Euro angehoben.
  • Die zusätzlichen Vermögensfreibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten werden von derzeit jeweils 2100 Euro auf 2300 Euro angehoben. Damit kann auf angemessene Weise auf Ersparnisse zurückgegriffen werden, ohne Kürzungen befürchten zu müssen.

Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge erhöhen

  • Schließlich wird der Bafög-Zuschlag zur Krankenversicherung künftig auch den durchschnittlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrag berücksichtigen, der seit 2015 von den gesetzlichen Krankenversicherungen auch bei Studierenden erhoben wird. Er steigt von 71 auf 84 Euro, der Pflegeversicherungszuschlag von 15 auf 25 Euro.
  • Gleichzeitig wird der Zuschlag für Studierende ab dem 30. Lebensjahr an die tatsäch-lichen Kosten angepasst. Damit werden bislang individuell getragene Mehrkosten für freiwillige Mitglieder der Kranken- und Pflegeversicherung für über 30-Jährige endlich durch die Bafög-Förderung abgedeckt.

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren haben wir zudem noch weitere Verbesserungen durchgesetzt:

  • Der Kinderbetreuungszuschlag steigt bis 2020 um mehr als 15 Prozent von derzeit 130 auf 150 Euro. Das ist ein Signal zur Vereinbarkeit von Studium und Familie und wird den steigenden Zahlen von Studierenden mit Kind gerecht.
  • Bafög-Berechtigten mit Kindern bis zum zehnten Lebensjahr wird heute schon ein Aufschub für die eigene Ausbildung gewährt, wenn das Kind bei ihnen lebt. Dieses Höchstalter wird nun von zehn auf 14 Jahre angehoben.
  • Sind Bafög-Empfänger neben ihrem Studium mit der Pflege naher Angehöriger mit Pflegegrad drei oder höher betraut, wird die Förderungshöchstdauer in Zukunft ver-längert. Denn auch Pflege und Studium sollen vereinbar sein.

Zudem hat der Bundestag beschlossen, dass die Bafög-Antragstellung zu vereinfacht und die Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung zu verstärkt werden soll. Dadurch wollen wir dafür sorgen, dass aus Bafög-Berechtigten auch Bafög-Geförderte werden. Denn auch heute könnten schon viel mehr Studierende Bafög in Anspruch nehmen.