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Einkünfte und Ausgaben eines BundestagsabgeordnetenFür mein Bundestagsmandat erhalte ich eine monatliche, voll zu versteuernde Abgeordneten-Entschädigung, die Diät, in Höhe von 7.339 Euro. Weihnachtsgeld oder sonstige Zusatzleistungen erhalte ich nicht. Ich gehe keinerlei bezahlten Nebentätigkeit nach – mein Mandat steht für mich im Mittelpunkt meiner Arbeit. Mitgliedschaften in Kuratorien oder Vorständen erfolgen ausschließlich ehrenamtlich. Auf den Seiten des Deutschen Bundestages finden Sie hierzu eine Übersicht. Zur Deckung der Kosten, die Abgeordneten durch ihre Tätigkeit sowohl in Berlin und als auch im Wahlkreis entstehen, erhalten sie zusätzlich eine steuerfreie Kostenpauschale von 3.720 Euro. Davon bezahle ich die Miete meiner Zweitwohnung in Berlin-Kreuzberg, die Miete für das Bürgerbüro in Hamburg-Eimsbüttel, Porto, Zeitungen, Fachpublikationen, Öffentlichkeitsarbeit, Sachkosten und die Kosten für Veranstaltungen. Weil ein Mitglied des Bundestages (MdB) auch im Wahlkreis keinen Arbeitgeber hat, der ein Büro stellt, Reisekosten abdeckt und Kilometergeld bezahlt, und weil eine Einzelabrechnung aufwendiger wäre, gibt es die so genannte Kostenpauschale. Der Verwaltungsaufwand für die Kontrolle der Ausgaben fällt somit weg. Die Pauschale führt steuerrechtlich dazu, dass ein MdB keinerlei Ausgaben (Werbungskosten, Betriebsausgaben) für die Bundestagstätigkeit steuermindernd gelten machen kann. In vielen Fällen reicht die Pauschale nicht für alle anfallenden Ausgaben aus, so dass die Abgeordneten die Mehrkosten selbst zu tragen haben. Diese zusätzlichen Kosten können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Für Büromaterial, Software, Hardware, technische Ausstattung, Mobiltelefon, Telefon- und Faxkosten, Briefpapier, Visitenkarten etc. stehen allen Abgeordneten jeweils 10.000 Euro im Jahr, also umgerechnet 833 Euro monatlich zu. Die Bürokosten werden bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag direkt bezahlt. Zusätzliche Ausgaben müssen aus der Kostenpauschale beglichen werden. Da ich meine Mandatstätigkeit niemals ohne die Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigen könnte, gibt es eine Mitarbeiterpauschale in Höhe von 13.660 Euro monatlich. Diese wird nicht an die Abgeordneten direkt ausgezahlt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten vielmehr ihr Gehalt direkt von der Bundestagsverwaltung. Mit mir verwandte, verheiratete oder verschwägerte Personen darf ich selbstverständlich nicht einstellen. Derzeit beschäftige ich in Berlin zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen in Teilzeit, einen wissenschaftliche Mitarbeiter in Vollzeit als Büroleiter sowie eine bezahlte Praktikantin. In Hamburg arbeiten in meinem Büro eine persönliche Referentin in Vollzeit, eine wissenschaftliche Mitarbeiterin in Teilzeit sowie eine studentische Hilfskraft. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht meiner Einkünfte im Jahr 2006.
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